Sunday, January 15, 2006

Vertreibung und Flucht aus Bayern - Teil 16

Der Polizist beantragte bei seinem mit ihm befreundeten Amtsrichter die Enteignung. Er schrieb mit gefaelschter Unterschrift an das Gericht, die Dame (also ich) sei eine fuer die Eigentuemergemeinschaft nicht mehr zu duldende Person. Woertlich:Ohne erkennbaren Grund erschwert, behindert oder blockiert Frau X die Verwaltungsarbeiten. Oftmals sind ihre Gedankenzuege und Darlegungen nicht nachvollziehbar ...und die Forderungen voellig haltlos. Auch versuchte mich der Polizist als Verrueckte hinzustellen, indem er mich in Protokollen beleidigte, ich fuehre Selbstgespraeche etc. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der illegitime Pseudoverwalter mehrmals versuchte, mich auf sein teures Anwesen zu locken, dort sollte ich die Rechnungslegungen einsehen, die er sich weigerte in den Eigentuemerversammlungen vorzulegen. Wie leicht waere es fuer diesen Polizisten gewesen, mich in seinem Haus zu erschiessen! Was passiert einem Polizeibeamten, der eine angeblich Verrueckte erschiesst? NICHTS! Der von all seinen Vorgesetzten unterstuetzte Beamte erpresste von mir einen Betrag von ueber 600 Euro mit der Drohung, er werde ein Gerichtsverfahren gegen mich einleiten,wenn ich die Forderung nicht erfuellen sollte. Sicher waere ihm auch dieser Coup mit Hilfe des Amtsrichters gelungen.Obwohl die Fakten bekannt waren und die Kripo Traunstein Ermittlungen wegen Verdacht des Betrugs und der Untreue gegen den Polizisten einleitete, geschah nichts, da die Staatsanwaltschaft die Anzeige abwies. Dies, obgleich der bayerische Innenminister als Hardliner auftritt und behauptet, er ahnde jedes Verbrechen. Die Menschen in Bayern und in Deutschland sind eben doch nicht gleich. Verstaendlich,da Bayern noch immer nicht das Grundgesetz anerkannt hat! Wir flohen schweren Herzens aus Bayern in ein anderes Bundesland. Bald werden wir ganz auswandern. Der Gemeinschaftkasse fehlen bis zum heutigen Tag beträchliche Summen, die der Polizist und gesetzlich anerkannte Pseudoverwalter gestohlen, erschlichen und veruntreut hat. Am 16.1.2004 schrieb mir der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Muenchen u.a. bezueglich des mehrfach begangenen Hausfriedensbruchs durch den Polizisten in unserer Wohnung sinngemaess: Der Beschuldigte habe eventuell als Beauftragter der Hausverwalterin (also seiner Frau)in deren Einverstaendnis und damit mit Berechtigung gehandelt. Er sei nicht als Polizist hoheitlich taetig gewesen,als er in meine Wohnung eindrang und dort Sachbeschaedigung beging und in die Toiletten urinierte! Das bedeutet im Klartext: In Bayern und in der BRD kann jeder Polizist in jede Wohnung einbrechen, wann immer er Lust hat. Das ist ein eindeutiger Verfassungsbruch und erinnert an die schlimmsten Zeiten in der Geschichte Deutschlands. Ebenso die Vertreibung aus der Wohnung und der Heimat. DAS HATTEN WIR SCHON MAL!Wann endlich handeln die Verantwortlichen!