Friday, June 29, 2007

RICHTER SEICHTER

SEICHTER
aus Skandalrichter, der freien Wissensdatenbank

SEICHTER, Richter am Amtsgericht Laufen in Oberbayern

- DIE SKANDALÖSE GERICHTSVERHANDLUNG MIT EINEM BEFANGENEN RICHTER - RICHTER ALS ANWALT

"Einen befangenen Richter abzulehnen, bedeutet, das ganze Gericht gegen sich zu haben."

VIELEN BÜRGERN IST NICHT BEKANNT,DASS DIE CSU 1949 MIT DER KPD GEGEN DAS GRUNDGESETZ STIMMTE UND DIESES URTEIL NIE REVIDIERTE!


Am 27.04.2004 fand am Amtsgericht Laufen in Obb. eine Gerichtsverhandlung statt. Der Vorsitzende Richter Seichter teilte der Klaegerin Frau Tapfer (Name geaendert), ihrer Anwaeltin und ihrem Mann mit, er, der Richter, sei mit der Antragsgegnerin Frau Y und deren Mann bekannt. Auszug aus dem Protokoll: "Der Richter weist darauf hin, dass er die Antragsgegnerin, also Frau Y wie auch deren anwesenden Ehemann persoenlich kennt, und zwar mit dem Hintergrund, dass der Richter und dessen Ehefrau mit der Schwester der Antragsgegnerin und deren Ehemann sehr eng befreundet ist; aufgrund dieser persoenlichen Freundschaft ergibt es sich, dass etwa einmal im Jahr auch persoenlicher Kontakt zu Frau Y und deren Ehemann besteht, naemlich immer in dem Fall, wenn auch diese an der Geburtstagsfeier der befreundeten Bekannten des Richters teilnehmen."..."auch wurde konkret ueber die anstehenden Faelle in keiner Weise gesprochen." Frau Tapfer beriet sich mit ihrer Anwaeltin, sie beschlossen an der Verhandlung dennoch teilzunehmen, weil man eine weitere Verschleppung befuerchtete. Ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter bringe nichts in diesem Land, der naechste Richter werde im Sinne von Richter Seichter verfahren. Das erwies sich spaeter als richtig.

Die Klaegerin Frau Tapfer hatte bereits im Sommer 2002 mit Richter Seichter telefoniert, der ihr die Zusicherung gab, in spaetestens drei Monaten eine Gerichtsverhandlung einzuberufen. Warum verschwieg Richter Seichter damals seine Bekanntschaft mit Frau und Herrn Y? Er haette den Fall einem Kollegen uebergeben und das Verfahren wegen Befangenheit ablehnen muessen. Im Juni 2002 reichte Frau Tapfer aus folgenden Gruenden Klage gegen Frau Y ein, die angebliche Hausverwalterin einer Villa,in der die Klaegerin eine Eigentumswohnung besitzt: Frau Y firmiert unter ihrem Namen im Gewerberegister als Hausverwalterin. Alle Geschaefte der Verwaltung fuehrt jedoch ausschliesslich ihr Ehemann, hauptberuflich Polizist. Als Pseudoverwalter verfuegt er ueber saemtliche Gelder der Wohnungseigentuemergemeinschaft (WEG) und hat auch saemtliche Eigentuemerversammlungen einberufen, abgehalten und protokolliert. Seit 2001 verweigert dieser Scheinverwalter der Beschwerdefuehrerin Frau Tapfer die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, beleidigte und diffamierte sie, vergab masslos ueberteuerte Sanierungsarbeiten ohne Beschluss der WEG an Handwerker und rechtfertigte die Kosten fuer einen von ihm beauftragten Architekten mit dessen angeblicher Universitaetsprofessur in Salzburg, die nachweislich nicht besteht.Die Anwaelte sprachen von ersichtlicher Provisionsschinderei durch den Polizisten. Frau Tapfer beantragte, dem Polizisten die Verfuegungsgewalt ueber die Fremdgelder von ueber 120 000,-- DM zu entziehen und die Abberufung der Verwaltung sowie Benennung einer neuen Verwaltung durch das Gericht.Festzuhalten ist daher, dass fuer eine gerichtliche Abberufung gem. § 21 Abs. 4 WEG sowie auch für einen Entzug der Verfügungsmacht ueber die gesamten Fremdgelder sehr wohl das Rechtsschutzbeduerfnis besteht, als auch der materiell rechtliche Anspruch. Der Polizist war nicht Antragsgegner und hatte im Gerichtssaal nichts zu suchen. Trotzdem durfte er fuer seine Frau die Verhandlung fuehren! Gleich zu Beginn des Verfahrens sprach Richter Seichter wiederholt die unzusammenhaengenden Worte: "Schwester, Schwager". Wollte er damit andeuten, er sei mit Familie Y verwandt oder verschwaegert?

Eine Personenkontrolle wurde im Gericht nicht durchgefuehrt, war doch der Ehemann der Antragsgegnerin Polizist, der Eigentuemern gedroht hatte, er werde sich von nichts und niemandem sein Verwalteramt nehmen lassen. Was bedeutet wohl eine derartige Drohung aus dem Mund eines Polizisten, der nachweislich in der Villa bewaffnet rumgeschlichen war. Frau Tapfer hatte dem Richter auch geschrieben, sie fuerchte sich vor dem Polizisten. Ueber die mehrmaligen Einbrueche in die Wohnung der Familie Tapfer war Richter Seichter ebenso informiert wie ueber die illegalen Handwerkerauftraege und die Beauftragung eines angeblichen Professors der Universitaet Salzburg, der dort gaenzlich unbekannt war. Was muessen nur die Oesterreicher von uns denken? Nach dem Skandal, der unter "Kidnapping in Europa" im Internet steht, wundern sie sich wohl ueber nichts mehr.

Noch im November 2003 wies Richter Seichter den Antrag auf Verhandlung zurueck:"Das Gericht bedauert, dem Verfahren vorerst noch keinen Fortgang geben zu koennen, da andere - aeltere bzw. dringlichere Sachen, auch aus anderen Rechtsgebieten-noch vorrangig behandelt werden muessen." Am 17.11.2003 ging bei Amtsrichter Seichter ein Schreiben des Polizisten, Herrn Y, ein: "der Erledigung der Hauptsache wird mit dem Hinweis zugestimmt, dass die Antragstellerin auch alle anfallenden Kosten zu tragen hat." Daraufhin bestimmte Richter Seichter einen Gerichtstermin, unnoetig zu erwaehnen, das Frau Tapfer saemtliche Gerichts- und Anwaltskosten zahlen musste. Das wird vom Gericht normalerweise nur dann angeordnet, wenn eine Person ein Verbrechen begangen hat. Seit wann sind Polizisten Richtern gegenueber weisungsbefugt, seit wann bestimmen sie den Termin, seit wann bestimmen sie,ob ein Verfahren abgehalten werden darf oder nicht? Richter Seichter gestattete also dem Polizisten, Herrn Y, der nicht zur Verhandlung geladen war, weder Hausverwalter noch Antragsgegner bzw. Beklagter war, die Verhandlung fuer seine Ehefrau zu fuehren. In den Protokollen steht immer wieder: Frau Y erklaert dies, Frau Y erklaert jenes. Das stimmt aber nicht. Die Anwaelte von Frau Tapfer forderten daher eine Berichtigung bzw. einen Zusatz im Protokoll, dass Herr Y, der Polizist, fuer die Antragsgegnerseite -also fuer seine Frau- die Verhandlung gefuehrt habe. Am 08.07.2004 schrieb Richter Seichter nachstehende Verfuegung:"Das Protokoll der muendlichen Verhandlung vom 27.04.2004 wird am Ende vervollstaendigt durch Einfuegung folgenden Satzes:"Fuer die anwesende Frau Y fuehrte deren Ehemann Herr Y die Verhandlung, welcher durch die danebeben sitzende Frau Y aufgrund ausdruecklicher Erklaerung, welche zu Beginn der Sitzung am 27.04.2004 abgegeben wurde, dazu ermaechtigt war." Auch das war nicht richtig! Frau Y hatte k e i n e Erklaerung abgegeben, sie war s t u m m wie ein F i s c h! Seit wann kann eine ausdruecklich vom Gericht geladene Person ihrem Ehemann eine Ermaechtigung uebertragen? Merkwuerdig war auch die mehrfache Äusserung des Richters gegenueber dem Polizisten:"Herr Y, warum haben Sie sich keinen Anwalt genommen? Jetzt muss ich den Anwalt fuer Sie machen!" Diese Bemerkung steht natuerlich nicht im Protokoll. Seit wann ist ein Richter Anwalt im Gerichtssaal? Noch dazu fuer einen Mann, der nicht Beklagter war, der ueber keinen Gewerbeschein verfuegte und sich den Verwaltervertrag seiner Ehefrau durch Angabe eines falschen Berufes erschlichen hatte. Der somit in den Besitz der Gemeinschaftsgelder gekommen war. Frau Y, die Polizistenfrau und vorgebliche Hausverwalterin, war den Eigentuemerin ueberhaupt nicht bekannt. Frau und Herr Tapfer sahen sie im Gerichtssaal zum ersten Mal. Richter Seichter bemerkte zwar sehr treffend:"Herr Y, Sie koennen doch nicht einfach als Hausverwalter arbeiten." Diese Bemerkung ist korrekt, duerfen doch Polizisten in einem dem. Rechtsstaat nicht als Hausverwalter taetig werden, wie spaeter im Beschwerdeverfahren die drei Landgerichtsrichter empoert feststellten. Die kluge Aussage steht leider auch nicht im Protokoll, das Richter Seichter selbst verfasste, indem er waehrend der Verhandlung immer wieder in ein Mikrofon sprach und die Ergebnisse zusammenfasste. Eine Protokollfuehrerin war nicht anwesend.

Richter Seichter, der gegenueber den Anwaelten von Frau Tapfer angedeutet hatte, er glaube saemtliche Schriftstuecke in dem Verfahren seien von dem Ehemann der Antragsgegnerin geschrieben und mit ihrem Namen unterschrieben - was der Polizist ungeruehrt in der Verhandlung zugab - ergaenzte das Protokoll:.."die Antragsgegnerin, Frau Y erklaert, saemtliche Schriftsaetze in dem vorliegenden Verfahren ihrerseits seien von ihrem Ehemann Herrn Y gefertigt worden; dieser sei dazu bevollmaechtigt gewesen, was hiermit ausdruecklich erklaert werde, auch mache sie sich deren Inhalt voll und ganz zu eigen." Das ist wohl eine vornehme Umschreibung fuer Urkundenfaelschung? Frau Y, die Polizistenfrau und Beklagte, war stumm wie ein Fisch, diese Erklaerung hat sie definitiv nicht abgegeben. Der Richter stellte dem Ehepaar Fragen, die der Polizist meist durch Kopfnicken oder Kopfschuetteln beantwortete. Die Szene war gespenstisch und wirkte auf Frau Tapfer wie abgesprochen. Die ausdruecklich von Richter Seichter geladene Beklagte Frau Y schwieg waehrend der gesamten Verhandlung beharrlich. Im August 2002 hatte der Polizist bei Gericht eine angebliche Vollmacht seiner Ehefrau aus dem Jahr 1998 eingereicht. Zu dieser Zeit war die Strohfrau noch nicht Verwalterin. Die Vollmacht war von dem Polizisten mit dem Namen seiner Ehefrau unterschrieben worden. Sie war ungueltig, da das Verwalteramt lt.§§ 675,613 BGB nicht auf eine andere Person uebertragen werden kann. Richter Seichter schrieb in seinem Aufklaerungsbeschluss vom 13. Juli 2004 an die Anwaelte von Frau Tapfer: "Das Gericht hat den Eindruck, dass auch nach dem Termin vom 27.04.2004 von dort aus Schriftsaetze eingereicht wurden, welche wohl durch Herrn Y unterzeichnet sein duerften und nicht durch die Antragsgegnerin.".."Deshalb waere es zweckmaessig, wenn die Antragsgegnerin entweder dem Gericht eine schriftliche Vollmacht vorlegt, welche eine Vertretungsvollmacht des Herrn Y sowohl fuer die Vergangenheit als auch die Zukunft ausweist oder andererseits - sollte man sich dazu ausserstande sehen - in Zukunft die an das Gericht gereichten Schriftsaetze von der Antragsgegnerin selbst unterzeichnet werden." Die Polizistenfrau Y hat n i e eine Vollmacht fuer ihren Ehemann ausgestellt. Gemaess §§ 675, 613 BGB( vgl. Bay. Oberstes Landgericht in NJW-RR 1997, 1443; NZM 2002, 346; WE 1991,196;) ist es ausgeschlossen, dass die Stellung des Verwalters als solche auf eine andere Person uebertragen wird. Eine Generalvollmacht, noch dazu eine fuer die Vergangenheit und Zukunft waere mit dem Wesen der Verwaltereigenschaft unvereinbar. Nach Meinung von Frau Tapfer versuchte Richter Seichter auf diese Weise das Verwalteramt mit Hilfe einer gesetzlich verbotenen Generalbevollmaechtigung auf den Polizisten zu uebertragen. Richter Seichter hat nie die Wahl der Verwalterin ueberprueft, die nicht gueltig war, da teilweise ungueltige Vollmachten vorgelegt wurden. Das gesamte Gerichtsverfahren war überflüssig. Die Herausgabe der Wahlunterlagen wurde von dem Polizisten hartnaeckig verweigert. Richter Seichter liess ihn gewaehren.

In der Eigentuemerversammlung im Mai 2003, die wiederum illegal von dem Polizeibeamten einberufen und abgehalten worden war, sollten Frau und Herr Tapfer aus der Villa auf Weisung des Pseudoverwalters rausgeworfen werden. Beteiligt war ein Komplize und williger Helfer des Polizisten. Beide Herren verlangten die Auswanderung von Familie Tapfer. Der willige Helfer, der keine gueltige Vollmacht vorweisen konnte, schrie: "Ja, wandern Sie sofort aus, verschwinden Sie so schnell wie moeglich aus Ihrer Wohnung und dem Land, ich freue mich schon darauf!" Herr und Frau Tapfer hatten die Todsuende begangen, die Abrechnungsunterlagen und Bankbelege einsehen zu wollen, sprich das gesetzlich garantierte Einsichtsrecht in Anspruch nehmen zu wollen-vgl. § 259 BGB (i.V.m. § 666 BGB). Der Polizist war naemlich mit vier Aktenordnern gekommen, weigerte sich jedoch, diese den Eigentuemern vorzulegen. Da der Rauswurf drohte, rief Frau Tapfer ueber Handy die oertliche Polizei. Sie zeigte dem herbeigeeilten Polizeibeamten Gerichtsschreiben, in denen Frau Y - die Polizistenfrau - als alleinige Hausverwalterin bezeichnet wurde und forderte den Mann auf, er solle doch seinen Kollegen aus dem Hausflur der Villa - in dem die Versammlung abgehalten wurde - entfernen, da dieser auch Hausfriedensbruch begehe. Der junge Beamte, der sichtlich ueberfordert war, zeigte auf den Polizisten bzw. Scheinverwalter und rief aus: "Den kenne ich, der ist Hausverwalter!" und verschwand wieder. Die oertliche Polizei unterstuetzte also die illegale Taetigkeit des Polizisten.

Waehrend der Gerichtsverhandlung lief der Polizist geschaeftig hin und her, reichte Richter Seichter verschiedene Schriftstuecke. Einen Beschluss fuer den illegalen Einbau einer ueberteuerten Heizungsanlage legte er wieder nicht vor. Hartnaeckig behauptete er, einen Beschluss der Eigentuemer fuer die Entfernung der gut funktionierenden Heizungsanlage gehabt zu haben, was nachweislich falsch war. Der Polizist gab vor Gericht zu, immer noch alleiniger Kontoinhaber der ueber 120 000.-- DM Gemeinschaftsgelder zu sein. Richter Seichter schrieb dazu ins Protokoll:"Antragstellervertreterin (Anwaeltin) erklaert, dass von der 'Bank A' eine Verzinsung von 4,78 % cirka angeboten worden sei. Dieses Angebot sei gegenueber der Firma Y erteilt worden. Frau Y erklaert hierbei handelnd durch ihren Ehemann, Herrn Y, dass dieses Angebot gegenueber Herrn Y erfolgt sei und zwar am 11.1.2002." Dies ist ein eindeutiger Beweis der Kontinhaberschaft durch den Polizeibeamten. Aber seit wann kann eine Ehefrau ihrem Mann Anweisungen ueber ein Konto erteilen, fuer das sie nicht verfuegungsberechtigt ist? Frau Tapfer konnte Richter Seichter beweisen, dass der Polizist ohne gueltigen Beschluss einen teuren Boiler einbauen liess.(Frau und Herr Tapfer waren nicht einmal mehr in der Lage den Heizungsraum, ihr Teileigentum, zu betreten, da der Polizist die Schloesser hatte auswechseln lassen.)Fau Tapfer erhielt waehrend der Gerichtsverhandlung eine Ruege von Richter Seichter. Sie wurde beschuldigt, auf das Protokoll der Eigentuemerversammlung das Wort "Boiler" mit Kugelschreiber hingekritzelt zu haben. Sie war in dieses mitgebrachte Protokoll vertieft, als der Pseudoverwalter an ihren Tisch trat und ihr das Blatt entriss, da Richter Seichter laut gebruellt hatte:"Was haben Sie da reingeschrieben,geben Sie das sofort her!" Sie bekam eine Ruege ins Protokoll. Tatsaechlich steht dort vermerkt: "Es wird sodann antragsgegnerseitig eine Abschrift des Protokolls der Eigentuemerversammmlung vom 28.05.1999 uebergeben und auf den entsprechenden dortigen Tagesordnungspunkt Nr. 5 hingewiesen. Dieses Protokoll wird der Antragstellerseite vorgelegt. Es ist festzustellen, dass sodann die Antragstellerin auf diesem Protokoll auf Seite 2 mit blauem Kugelschreiber einen handschriftlichen Eintrag vornimmt, welcher vom Gericht jedoch sogleich geruegt wird"..."Der Richter stellt mithin fest, dass tatsaechlich dann ein Gaskessel, ein Boiler sowie die Regelung eingebaut worden sei. Der Richter stellt mithin fest, dass insofern eine Komponente mehr eingebaut wurde als beschlossen, naemlich der sogenannte Boiler." Frau Tapfer glaubt noch heute, der Polizist habe ihr das Protokoll entwendet, sie war diejenige gewesen, die den Hinweis auf den illegal eingebauten Boiler erbracht hatte. Wollte ihr der Polizist vielleicht den einzigen Beweis nehmen? Warum durfte der Mann im Gerichtssaal anwesend sein und staendig herumlaufen? Frau Tapfer war zufrieden; sie kopiert alles doppelt und dreifach.

Eine Eigentuemerin sass als Zuschauerin im Gerichtssaal. Sie war nicht als Zeugin geladen.Als sie etwas sagen wollte, schnitt ihr Richter Seichter das Wort ab. Merkwuerdigerweise wird die Eigentuemerin aber im Protokoll erwaehnt:"Die ebenfalls anwesende Eigentuemerin erklaert, ihr ist von einem derartigen Widerstand auch nichts bekannt, mit Ausnahme des Widerstandes der Antragstellerin." Diese Aussage duerfte eindeutig nicht im Protokoll stehen, da sie nie gemacht wurde! Es sei denn, die Eigentuemerin habe den Satz nach der Verhandlung geäussert, als Richter Seichter mit ihr und dem Polizistenehepaar hinter verschlossenen Gerichtstueren nach Beendigung der Verhandlung noch ein Schwaetzchen fuehrte. Mit erbittertem Widerstand war der Widerstand einiger Eigentuemer gegen den Vorsitz des Polizisten und Pseudoverwalters in den Eigentuemerversammlungen gemeint. Richter Seichter lagen eindeutige Beweise hierfuer aus den Jahren 2002 und 2003 vor, die er geflissentlich ignorierte. Frau Tapfer litt schon an Kopfschmerzen, weil Richter Seichter fast nur am Schreien war. Irgendwann kam es zum Eklat. Der Richter, der hoeren musste, dass der Polizist ohne Beschluss und Legitimation ueberteuerte Instandsetzungsarbeiten vergeben hatte und an der Verunzierung der denkmalgeschuetzen Balkone schuld war, schrie Frau Tapfer plötzlich grundlos an:"Ich kann Sie aus dem Gerichtssaal werfen lassen!" Frau Tapfer stand auf und sagte:"Dann gehe ich eben." "Sie bleiben hier!" bruellte Richter Seichter. Artig setzte sie sich wieder.

Im Februar 20023 erschien der Polizist mit einem Professor der Universitaet Salzburg, einem Architekten, bei einer Eigentuemerversammlung. Beide Herren waren von den Eigentuemern nicht eingeladen. Die Verwalterin war trotz Aufforderung wieder nicht erschienen. Der Architekt war allerdings an der Universitaet Salzburg nicht bekannt. Die Anwaelte von Frau Tapfer schrieben Richter Seichter am 04.07.2003: Sollte die Antragsgegnerin nicht unterlassen,dem Architekten Auftraege zu erteilen, wird bei Gericht beantragt,im Wege einstweiliger Anordnung fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250 000,-- E, ersatzweise bis zu 6 Monaten Haft zu verhaengen. Der Richter ignorierte das, den Polizisten hinderte es nicht daran, dem Architekten ein hohes Honorar aus der Gemeinschaftskasse zu zahlen und Auftraege noch im August 2003 an ihn zu vergeben. Richter Seichter wusste von dieser Auftragsvergabe in Hoehe von ueber 20 000,-- E. Der Auftrag wurde im Protokoll vermerkt, nicht jedoch, dass er ohne Beschluss erfolgt war. Der Polizist hatte ja die Unterstützung von Richter Seichter und konnte sich alles erlauben.


Die Anwaelte schrieben Richter Seichter bezueglich der fortgesetzten Beleidigungen (s.StGB §185), Diffamierungen und Schmaehungen, die der Polizist schriftlich ueber Frau Tapfer verbreitete ,und die ihre Persoenlichkeitsrechte beeintraechtigten:"Im übrigen wird die Gegenseite aufgefordert,künftig den anhängigen Rechtsstreit sachlich zu fuehren und die bereits erfolgten fortgesetzten Diffamierungen gegenueber der Antragstellerin kuenftig zu unterlassen. Sollten weitere derartige Diskriminierungen erfolgen, wird eine Unterlassungsklage eingereicht." Richter Seichter wurde aufgefordert, die Antragsgegnerseite unter Androhung von Ordnungsgeld zu einer sachlichen Prozessfuehrung anzuhalten. Richter Seichter schwieg und unternahm nichts. Spaeter sollte er in der Verhandlung behaupten, es laegen keine Schmaehungen vor, was nicht im Protokoll vermerkt ist. Der Polizist wollte sogar die ENTEIGNUNG der Familie Tapfer ueber das Gericht durchsetzen, was ihm mit Hilfe von Richter Seichter sicher gelungen waere.

Der Polizist log nachweislich vor Gericht. Er legte das Schreiben einer Betreuerin einer Eigentuemerin vor, in welchem diese behauptete, die Balkonbretter des Balkons der Wohnung ihrer Betreuten seien morsch und bruechig, so dass Einsturzgefahr bestuende. Der Polizist hatte in Schwarzarbeit einige Balkone der Villa gestrichen. Auch das war Richter Seichter bekannt. Um die Spuren der unsachgemaessen Streicharbeiten zu vertuschen, forderte der Polizist die Demontage (Abriss und Abtransport) der denkmalgeschuetzen Balkone. Obwohl Frau Tapfer dem Richter bereits im Jahr 2003 drei Kostenvoranschläge fuer die Balkonsanierung uebersandt hatte, ignorierte der Richter diese Tatsache und beauftragte zu Lasten der Eigentuemer einen teuren Gutachter mit der Begutachtung der Balkone. Durch dass Gutachten stellte sich heraus, dass der Polizist ca. ein halbes Jahr vor der Gerichtsverhandlung vier Balkone mit neuen Holzboeden hatte belegen lassen, dies natuerlich eigenmaechtig. Von einer Einsturzgefahr war in dem Gutachten keine Rede.

Die Gerichtsprotokolle strotzen nur so von Befangenheit. Frau Tapfer wurde von Richter Seichter wie eine Verbrecherin behandelt. Durch Beschluss vom 03.11.2004 sprach Richter Seichter seinem Bekannten, dem Polizisten und Pseudoverwalter, die Verfügungsmacht ueber die gesamten Fremdgelder der WEG zu, obwohl der Verwaltervertrag der Strohfrau am 31.12.2004 beendet war. Festzuhalten sei daher, dass für eine gerichtliche Abberufung gem. § 21 Abs. 4 WEG sowie auch fuer einen Entzug der Verfuegungsmacht ueber die gesamten Fremdgelder sehr wohl das Rechtsschutzbeduerfnis besteht, als auch der materiell rechtliche Anspruch - dies schrieben die Anwaelte in ihrer BESCHWERDE an das Landgericht. Deshalb fand am 21.2.2005 ein Verhandlung beim Landgericht statt. Richter Seichter hatte den Polizisten in seinen Beschluss "eingeschmuggelt", da er ja die Fremdgelder besass. Die drei Landgerichtsrichter untersagten dem Polizisten und seiner Frau ausdruecklich die Hausverwaltertaetigkeit. Richter Seichter waere verpflichtet gewesen, einen Verwalternachfolger zu benennen (gem. § 21 Abs.4 WEG). Waere es nach ihm gegangen, waeren heute die denkmalgeschuetzten Balkone abgerissen worden, da der Polizist weiterhin sein Unwesen haette treiben duerfen. Der Polizist waere weiterhin alleiniger Kontoinhaber des Gemeinschaftsvermoegens, Frau und Herr Tapfer waeren ruiniert. Obwohl es beim Landgericht zu einem Vergleich der beiden Parteien gekommen war und die Anwaelte von Frau Tapfer der ehemaligen Verwalterin die Zwangsvollstreckung im April 2004 androhten (nach § 887 ZPO), fehlen bis heute noch immer saemtliche vom Landgericht geforderten Rechnungslegungen der letzten Jahre. Der Polizist hielt am Pfingstsamstag 2005 sogar noch eine Eigentuemerversammlung in der Villa ab, waehlte ohne die erforderlichen Eigentümerstimmen selbst den Verwalternachfolger, der in seinem Sinne weitermachen werde. Ebenso entschied er, er werde den neuen Verwaltervertrag ausarbeiten. Zudem entnahm er der Gemeinschaftskasse die gesamten Gerichtskosten seiner Frau, der ehemaligen Verwalterin! Seit wann bestimmen Polizisten in einem dem. Rechtsstaat den Hausverwalter einer privaten Eigentuemergemeinschaft? Seit wann arbeiten Polizisten die Hausverwaltervertraege für Privatleute aus? Bis September 2005 musste Frau Tapfer ihr Wohngeld auf das Konto des Polizisten einzahlen.Der Gemeinschaftskasse fehlen enorme Summen, nicht einmal die Zinsen der letzten Jahre wurden ueberwiesen.

DER PROZESS GEHT WEITER: KEIN ANWALT FINDET EINE ERKLÄRUNG DAFÜR? EIN GEHEIMVERFAHREN? Das Amtsgericht Laufen berief drei Tage nach Abhalten der illegalen Eigentuemerversammlung im Mai 2005 einen neue Gerichtsverhandlung ein, fuer die kein einziger Anwalt -auch nach Akteneinsicht- eine Erklaerung finden konnte. Wer kam wohl zur Verhandlung? Und wer hatte wohl eine Vollmacht seiner Ehefrau dabei? Der Polizist natuerlich. Diesmal hiess der Vorsitzende Richter Schödel (s. Schoedel). Familie Tapfer wohnt nicht mehr in Bayern. Sie wurde nachweislich vertrieben, die Caritas riet zur sofortigen Auswanderung, es sei zu gefaehrlich, sich in diesem Land gegen einen Polizisten zu stellen. Richter Seichter ist an der Vertreibung massgeblich beteiligt. Vertreibung ist eine Menschenrechtsverletzung.

Thursday, July 27, 2006

Sunday, January 15, 2006

Vertreibung und Flucht aus Bayern - Teil 16

Der Polizist beantragte bei seinem mit ihm befreundeten Amtsrichter die Enteignung. Er schrieb mit gefaelschter Unterschrift an das Gericht, die Dame (also ich) sei eine fuer die Eigentuemergemeinschaft nicht mehr zu duldende Person. Woertlich:Ohne erkennbaren Grund erschwert, behindert oder blockiert Frau X die Verwaltungsarbeiten. Oftmals sind ihre Gedankenzuege und Darlegungen nicht nachvollziehbar ...und die Forderungen voellig haltlos. Auch versuchte mich der Polizist als Verrueckte hinzustellen, indem er mich in Protokollen beleidigte, ich fuehre Selbstgespraeche etc. In diesem Zusammenhang ist interessant, dass der illegitime Pseudoverwalter mehrmals versuchte, mich auf sein teures Anwesen zu locken, dort sollte ich die Rechnungslegungen einsehen, die er sich weigerte in den Eigentuemerversammlungen vorzulegen. Wie leicht waere es fuer diesen Polizisten gewesen, mich in seinem Haus zu erschiessen! Was passiert einem Polizeibeamten, der eine angeblich Verrueckte erschiesst? NICHTS! Der von all seinen Vorgesetzten unterstuetzte Beamte erpresste von mir einen Betrag von ueber 600 Euro mit der Drohung, er werde ein Gerichtsverfahren gegen mich einleiten,wenn ich die Forderung nicht erfuellen sollte. Sicher waere ihm auch dieser Coup mit Hilfe des Amtsrichters gelungen.Obwohl die Fakten bekannt waren und die Kripo Traunstein Ermittlungen wegen Verdacht des Betrugs und der Untreue gegen den Polizisten einleitete, geschah nichts, da die Staatsanwaltschaft die Anzeige abwies. Dies, obgleich der bayerische Innenminister als Hardliner auftritt und behauptet, er ahnde jedes Verbrechen. Die Menschen in Bayern und in Deutschland sind eben doch nicht gleich. Verstaendlich,da Bayern noch immer nicht das Grundgesetz anerkannt hat! Wir flohen schweren Herzens aus Bayern in ein anderes Bundesland. Bald werden wir ganz auswandern. Der Gemeinschaftkasse fehlen bis zum heutigen Tag beträchliche Summen, die der Polizist und gesetzlich anerkannte Pseudoverwalter gestohlen, erschlichen und veruntreut hat. Am 16.1.2004 schrieb mir der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Muenchen u.a. bezueglich des mehrfach begangenen Hausfriedensbruchs durch den Polizisten in unserer Wohnung sinngemaess: Der Beschuldigte habe eventuell als Beauftragter der Hausverwalterin (also seiner Frau)in deren Einverstaendnis und damit mit Berechtigung gehandelt. Er sei nicht als Polizist hoheitlich taetig gewesen,als er in meine Wohnung eindrang und dort Sachbeschaedigung beging und in die Toiletten urinierte! Das bedeutet im Klartext: In Bayern und in der BRD kann jeder Polizist in jede Wohnung einbrechen, wann immer er Lust hat. Das ist ein eindeutiger Verfassungsbruch und erinnert an die schlimmsten Zeiten in der Geschichte Deutschlands. Ebenso die Vertreibung aus der Wohnung und der Heimat. DAS HATTEN WIR SCHON MAL!Wann endlich handeln die Verantwortlichen!

Saturday, January 14, 2006

Die Geschichte geht weiter - Teil 15

Das Landgericht hatte die Polizistenfrau und den Polizisten aus unserer Wohnanlage rausgeworfen, was jedoch nicht einmal das Amtsgericht zur Kenntnis nahm. Dieses berief ohne mich zu benachrichtigen am 17.Mai 2005 eine weitere Gerichtsverhandlung ein. Mein Anwalt riet mir dringend, einen Vertreter seiner Kanzlei zu entsenden, obwohl er keine Erklaerung fuer diese Verhandlung fand. Auch die Akteneinsicht ergab keinen Sinn. Letztendlich wurde eine Anwaeltin entsandt,die folgendes erzaehlte: Bei Gericht erschien der Polizist, der eine angebliche Vollmacht seiner Ehefrau mitbrachte. Als die Anwaeltin mir die Vollmacht zeigte, rief ich aus: Die hat der Polizist doch selbst unterschrieben! Das ist doch seine Unterschrift! Er hat doch zugegeben,alle Unterschriften seiner Frau gefaelscht zu haben! Danach versteckte die Anwaeltin die angebliche Vollmacht hinter ihrem Ruecken! Bei Gericht erschienen ebenfalls drei Eigentuemer, die ungefaehr 90 Minuten die Verhandlung durch staendige Zwischenrufe - vor allem beleidigender Art ueber meine Person - stoeren durften. In jeder Bananenrepublik werden Stoerer aus dem Gerichtssaal entfernt. Bei diesem Amtsgericht wohl nicht.Der Polizist log, er habe alle Rechnungslegungen der letzen Jahre erstellt und bekam noch Gehoer, welche Baumassnahmen er in Zukunft durchfuehren wolle. Das Landgericht hatte doch alles entschieden! Was sollte dieses Verfahren?
Die Geschichte findet kein Ende - Teil 14

Am 11.September 2001 um 15 Uhr verliess ich das Buero des Anwalts, den ich spaeter nur noch als den Mandantenverraeter bezeichnen sollte. Im Radio hoerte ich von den Flugzeugen, die die Tuerme in New York zerstoerten und konnte es nicht glauben. Im Fernsehen sah ich dann die grauenhaften Bilder bei CNN.
Bereits im Sommer 2002 sagte mir eine Anwaeltin: Sie werden in dieser Angelegenheit keinen Anwalt finden, der Sie vertreten wird. Das sollte sich als richtig erweisen. Der zweite Anwalt, drohte der Frau des Polizisten mit Zwangsvollstreckung. Es blieb jedoch bei der Drohung. Der Anwalt versteckte sich fortan vor mir und sandte mir eine Rechnung, die es in sich hatte. Was er verschwieg, war die Tatsache, dass man fuer die Zwangsvollstreckung lediglich einen Gerichtsvollzieher braucht. War auch dieser Anwalt bedroht worden? Von wem? Warum fuerchten sich fast alle bayerischen Anwaelte vor einem Polizisten? Wenn die Gerichte die Polizisten beschuetzen, die Anwaelte sich vor ihnen fuerchten, dann haetten wir doch einen Polizeistaat? Im Mai 2002 schrieben verschiedene Medien, die Gruenen und die SPD haetten der CSU im bayerischen Landtag vorgeworfen, sie wolle eine Geheimpolizei errichten. Die meisten Bundeslaender wollen kuenftig Hausverwalter, Schluesseldienste oder Schornsteinfeger als Amtshelfer beim grossen Lauschangriff einsetzen. Das ergab eine Umfrage unter den Justizministerien. Demnach sollen Hausverwalter und Schornsteinfeger Abhoerwanzen in Wohnungen befestigen. Ist der Polizist, der das Hausverwalteramt nie inne hatte, sich jedoch als solcher gebärdete, möglicherweise ein Spitzel? Dann haetten wir schlimmere Verhaeltnisse als in der DDR, denn da wusste jeder, dass er bespitzelt wurde!!
Die Geschichte ist noch nicht zu Ende - Teil 13

Freunde rieten uns, unsere Autos vor der Rache des Polizisten zu verstecken. Was wirklich unsinnig war! Das Lenkrad meines Autos wackelte ploetzlich beim Fahren. Trotzdem fuhr ich zum Entsetzen des Automechanikers noch ca. 500 Kilometer damit. Ich haette Glueck gehabt,diese Fahrt ueberlebt zu haben, erklaerte mir dieser. Das Auto meines Mannes hatte einen Bremsschaden, der die Experten vor ein Raetsel stellte. Ein Schuft, wer Boeses dabei denkt!
Obwohl das Landgericht der Hausverwalterin, die nie in Erscheinung getreten war, eine Frist fuer die Rechnungslegung gesetzt hatte, wurde diese bis zum heutigen Tag nicht erstellt. Der Polizist ging sogar so weit, eine ordentliche Eigentuemerversammlung am Pfingstsamstag um 12 Uhr abzuhalten, obwohl er niemals Verwalter war und seine Frau seit 1.1.2005 nicht mehr Verwalterin war. Der Polizeibeamte, der einen Eid auf die bayerische Verfassung abgelegt hat, stahl die Gerichtskosten aus der Gemeinschaftskasse der Eigentuemer und drohte mir Schadensersatz an, weil ich angeblich den Einbau der neuen Heizungsanlage verzoegert haette! Dabei stellten die Landrichter fest, dass der gute Mann nie Verwalter gewesen war, auch in einem dem. Rechtsstaat nicht als solcher taetig sein durfte, und dass er keine Bauauftraege haette vergeben duerfen. Das schien der Mann immer noch nicht begriffen zu haben. Wie sollte er auch? Bekam er doch Unterstuetzung durch die Generalstaatsanwaltschaft in Muenchen, das bay. Justizministerium, den bay. Innenminister Dr. Beckstein, den bay.Landtag sowie das Amtsgericht in Laufen.
Die Geschichte nimmt ihren Lauf - Teil 12

Mit meinem Anwalt und meinem Mann erschien ich beim Landgericht Traunstein. Drei Richter betraten den Saal, alle erhoben sich. Die Vorsitzende verlas eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts. Gekommen waren der Polizist mit seiner Ehefrau -der einzigen Beklagten. Der Polzeibeamte nahm jedoch Platz neben seiner Frau - im Gegensatz zu meinem Mann, der beim nicht vorhandenen Publikum sass - und uebernahm frech das Wort. Seine Frau sass wie schon bei der Verhandlung am Amtsgericht stumm daneben. Dreist sagte er, er wisse nicht, weshalb e r hier sitze - das wussten wir auch nicht - die Eigentuemer wollten ihn alle als Hausverwalter behalten, nur die boese Frau X nicht. Ein Richter empoerte sich: Sie können doch nicht als Hausverwalter arbeiten, wenn sie POLIZIST sind! Als der Beamte leise vor sich hinmurmelte, er werde sich in der naechsten Eigentuemerversammlung zum Verwalter waehlen lassen, eine Bemerkung, die nur von meinem Mann gehoert wurde, der sie den Richtern mitteilte, empoerten sich alle Richter lautstark ueber den Polizisten. Im Gerichtsprotokoll wurde vermerkt, dass weder die Ehefrau des Polizisten noch der Polizist selbst bei einer Neuwahl der Verwaltung kandidieren duerften, dass bis spaetestens 30.04.2005 alle Rechnungslegungen der Jahre 2001 bis 2004 vorgelegt werden muessten. Kurzum die Verwalterin wurde rausgeworfen. Da ihrem Ehegatten durch den befreundeten Amtsrichter die Ruecklagen der Eigentuemer per Beschluss zugesprochen worden waren, war dieser Vergleich des Landgerichts ein herber Rueckschlag fuer den Amtsrichter und den Polizisten. Das Landgericht stellte quasi einen Schuldtitel aus, der von einem Gerichtsvollzieher eingeloest werden kann. Wenn man nun meint, der Polizist sei von diesem Gericht beeindruckt gewesen, so hat man sich getäuscht.Er sollte sein Unwesen weiter treiben.
Die Geschichte wird immer mysteriöser - Teil 11

Auch die Vorgesetzten des Polizisten waren nicht kooperativ. Ein Polizeichef meinte am Telefon: Da fuerchten wir uns aber sehr, wenn Sie den Herrn Kollegen bei Gericht verklagen oder ihn bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! Und er lachte schallend.
Nicht zu verschweigen die drohenden Klingelstuerme der oertlichen Polizei an unserer Haustuere, die bevorzugt nachts stattfanden. Die Angelegenheit wurde unheimlich und und ich bat die CARITAS um Rat und Hilfe. Dort riet man uns zur sofortigen AUSWANDERUNG aus Deutschland. Woertlich sagte die Sozialpsychologin: Sie koennen sich doch in diesem Land nicht gegen einen Polizisten stellen.Das ist zu gefährlich. Wandern Sie so schnell wie moeglich aus!! Wir waren fassungslos. Auch verschiedene Menschenrechtsorganisationen weigerten sich zu helfen. Amnesty International sei fuer uns zustaendig, was sich jedoch auch als falsch herausstellen sollte. Fuer deutsche Buerger ist wohl niemand zustaendig. Am Tag vor unserem Umzug aus der schoenen Wohnung ging ich auf den Balkon und stellte entsetzt fest, dass jemand die Balkonlade, die aus Holz ist, zerstoert hatte. Nachdem wir nun wiederholt Einbrueche so hingenommen hatten, riefen wir die Kriminalpolizei. Der Beamte verweigerte jedoch die Spurensicherung, als er erfuhr, dass wir seinen Kollegen verdaechtigten. Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde nicht bearbeitet - obwohl der Name des verdaechtigen Polizisten erwaehnt worden war. Der lapidare Kommentar lautete, man koenne die Anzeige nicht weiter bearbeiten, da man keinen Verdaechtigen habe. Bald sollte die Gerichtsverhandlung am Landgericht Traunstein stattfinden - unbemerkt von der Oeffentlichkeit.

Friday, January 13, 2006

Die schlimme, schlimme Geschichte setzt sich fort - Teil 10

Der Anwalt des Professors, der an der Uni Salzburg unbekannt war, sandte mir folgende Unterlassungsklage: Ich, Frau X....verpflichte mich hiermit ausdruecklich, jetzt und zukuenftig die Behauptung zu unterlassen, Herr Professor W... sei zur Fuehrung des Professorentitels nicht befugt, er sei insofern ein Betrueger. Fuer den Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich, gegenueber Herrn Professor W. eine Vertragsstrafe in Hoehe von 3.000,00 Euro zu bezahlen. - Ich war fassungslos, hatte ich doch nur die Aussage der Universitaet Salzburg wiedergegeben. Damit kann man ganz schoen Geld verdienen, wenn man mehrere Denunzianten zur Hand hat. Ich uebergab dieses Drohschreiben meinem zweiten Anwalt, der einen geharnischten Brief an den Anwalt des "Professors der Universitaet Salzburg" schrieb. Auch erstattete ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein, die die Anzeige abwies und legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Muenchen ein. Obwohl ich noch zwei weitere Zeugen fuer diese Hochstapelei hatte, wies die Staatsanwaltschaft den Fall ab, da i c h eine nicht glaubwuerdige Zeugin sei, weil ich seit Jahren mit dem Polizistenehepaar STREIT haette!! Meine Anwaelte beantragten bei Gericht, dass die Verwalterin entweder 250 000,-- Euro bezahlen muesse oder mit sechs Monaten Haft belangt werden muesse, wenn sie dem angeblichen Professor der Universitaet Salzburg einen Auftrag fuer die Wohnanlage erteilen sollte.
Die schlimme Geschichte geht weiter - Teil 9

Der Polizist hatte eine gezielte Rufmordkampagne ueber mich und meinen Mann in Gang gesetzt. Er machte vor Gericht Falschaussagen, beleidigte und verleumdete uns. Der Amtsrichter behauptete, dies seien keine Schmaehungen unserer Person. Wird aber ein Polizist von einem Bürger beleidigt, kommt es immer wieder zu teuren Gerichtsverfahren. Werden Buerger von Polizisten beleidigt,hat man das gefaelligst zu akzeptieren und klaglos hinzunehmen. Mein erster Anwalt beging Mandantenverrat, er wechselte die Seiten, da er wohl hoffte, sich an der Provisionsschinderei beteiligen zu duerfen.Nach einer Eigentuemerversammlung, in welcher mich der Polizist mehrmals angeschrien hatte, ohne dass mein Anwalt eingegriffen haette, schrieb mir der Provinzanwalt zwei unverschaemte Briefe, die dann bei dem Polizisten landeten, der sie wiederum an das Amtsgericht weiterleitete.Mein zweiter Anwalt, der auch Mandantenverrat begehen sollte, bezichtigte nun den ersten Anwalt des Mandantenverrats und fragte, ob er dem Polizisten meine Briefe gegeben haette. Der Anwalt schrieb, in seiner Kanzlei sei zweimal eingebrochen worden. Ob dabei die Briefe entwendet worden seien, koenne er allerdings nicht beweisen. Der Polizist war in der Versammlung mit einem Professor der Universitaet Salzburg erschienen, einem Architekten, der allerdings bei der besagten Universitaet unbekannt war, wie meine Nachforschungen ergaben. Aufgrund seines illustren Professorentitels sei er sehr teuer. Er habe als junger Kerl die Sanierungsarbeiten der Villa beobachtet, diese seien stuemperhaft vorgenommen worden. Daher muesse er - der Herr Professor - das gesamte Haus nochmals sanieren. Im uebrigen seien die Kostenvoranschlaege fuer die Dacherneuerung und die Balkonsanierung viel zu guenstig! Eines Tages erhielt ich ein Drohschreiben des Anwalts des Professors.
Die Geschichte wird noch schlimmer - Teil 8

Bei Gericht legte der Polizist ein Schreiben einer Berufsbetreuerin der Stadt Muenchen vor, die die Gelder einer Nachbarin verwaltet. Die Betreuerin, die das Haus noch nie gesehen hat, behauptete nun, die Balkone der Villa seien einsturzgefaehrdet. Spaeter stellte sich durch ein Gutachten heraus, dass der Balkon der Betreuerin bereits neun Monate vorher mit einem neuen Holzboden ausgestattet worden war. Diese Massnahme erfolgte wie alle anderen ohne Beschluss und war illegal, da der Polizist ja nicht Hausverwalter war. Nun bestellte das Amtsgericht einen teuren Gutachter, der bescheinigte, einige Balkone braeuchten neue Boeden.
Dabei hatte ich in einer beim Amtsgericht beantragten Eigentuemerversammlung drei Angebote fuer die Balkonsanierung vorgelegt, die ignoriert wurden, da sie laut Auskunft des Pseudoverwalters zu guenstig seien!! Dreist behauptete der Polizist in einer zweiten Amtsgerichtsverhandlung, bei der er lediglich eine Vollmacht seiner Ehefrau vorlegen musste,um diese vor Gericht zu vertreten, er sei in meiner Wohnung gewesen und habe meine Balkone besichtigt. Erstens hatte er keine Erlaubnis dazu, zweitens war der Polizist mehrmals in meine Wohnung eingebrochen, was nicht einmal der Generalstaatsanwalt von Muenchen bestritt. Dieser erklaerte das unbefugte Betreten meiner Wohnung durch den Polizisten fuer rechtens, da er ja sicher im Auftrag seiner Ehefrau der Verwalterin gehandelt habe!! WO SIND WIR EIGENTLICH? Und was hat der Polizist vor Gericht zu suchen? Er ist doch nicht der Beklagte!!
Die Geschichte wird immer schlimmer - Teil 7

Als wir nach Stunden aus der Gerichtsverhandlung kamen, waren wir wegen des Geschreis des Richters wie geraedert. "Wenn Sie glauben, dass Sie heute ein Urteil bekommen, dann haben Sie sich getaeuscht", drohte der Richter noch. Ins Protokoll schrieb er die zahlreichen Aussagen der Beklagten, die kein einziges Wort gesprochen hatte! Weiterhin behauptete der Richter, alle Instandsetzungsmassnahmen bwz. Bauauftraege seien mit Beschluss erfolgt, was nachweislich falsch war. Auch wurden mir,wie von dem Polizisten und Freund des Richters beantragt, saemtliche Kosten des Verfahrens auferlegt. Durch Beschluss des Amtsrichters bekam der Polizist, der nachweislich bei der Industrie-und Handelskammer nicht als Hausverwalter gemeldet ist, das gesamte Vermoegen der Eigentuemer von ueber 60 000,-- Euro zugesprochen.
Meine Anwaelte legten Beschwerde beim Landgericht Traunstein ein, das sofort eine Verhandlung im Januar 2005 einberief. Der Amtsrichter erteilte mir im Gerichtsprotokoll noch eine Ruege, da ich das Wort "Boiler" auf ein Protokoll des Jahres 1999 geschrieben hatte. Das Protokoll gehoere dem Polizisten, der es waehrend der Verhandlung angeblich auf meinen Tisch gelegt haben sollte. Tatsaechlich war es jedoch mein Protokoll, und weshalb durfte der Polizist nach Belieben im Gerichtssaal herumspazieren?Ich jedenfalls war zufrieden, da die Tatsache bekannt wurde, dass die Eigentuemer zu keinem Zeitpunkt einen Beschluss zum Einbau eines Boilers gefasst hatten.Der Boiler war klammheimlich vom Polizisten und der Heizungsfirma eingebaut worden, obwohl er einen Transportschaden hatte.
Und so geht die Geschichte weiter - Teil 6

Mein Mann wurde vom Richter angebruellt, als sei er ein Gewaltverbrecher, da er naemlich die Zeugenaussage machte, der Polizist habe in Schwarzarbeit Balkone der denkmalgeschuetzten Jugendstilvilla gestrichen, in der wir unsere Wohnung haben.
Der Polizist und der Richter hatten eine Eigenschaft gemeinsam. Auch der Polizist versuchte waehrend einer Eigentuemerversammlung, die er illegal abhielt, meinen Mann und mich aus unserem Haus rauszuwerfen.Nicht genug damit. Er forderte uns auch auf, das Land und unsere Wohnung sofort zu verlassen. War er ein Geheimpolizist? Wie kommt ein Kriminalhauptkommissar und Fahnder dazu, Menschen aus ihrer Wohnung und Heimat zu vertreiben? DAS HATTEN WIR DOCH SCHON EINMAL!!Wer waren seine Hintermaenner? Das sollte sich noch herausstellen.Sowas wollte ich mir, die ich aus einer sehr alten bayerischen Familie stammte,nicht gefallen lassen. Ich rief sofort die oertliche Polizei, ein junger Mann eilte herbei und bestaetigte den Eigentuemern, sein Kollege sei in Wirklichkeit Hausverwalter! Also spielten die Polizeichefs das Spiel mit. Ich hatte eine Woche vor der Versammlung den stellvertretenden Polizeichef des Ortes um Hilfe gebeten, die aber mit der Begruendung verweigert wurde, man sei nicht zustaendig!!
Die Geschichte nimmt ihren Lauf - Teil 5

Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung sagte der Amtsrichter zu dem Polizisten:
Sie koennen doch nicht als Hausverwalter arbeiten! Diese Aussage schrieb er aber leider nicht in das Protokoll. Die gesamte Verhandlung verlief gespenstisch. Die Beklagte sass stumm da wie ein Fisch, ihr Ehemann- der Polizist - sprach auch kein Wort,auf die Fragen des sichtlich unvorbereiteten Richters nickte er nur zustimmend oder verneinend. Mit mir der Klaegerin, meinem Mann, der als Zeuge aussagte und meiner Anwaeltin ging der Richter nicht so pfleglich um. Wir wurden stundenlang vom Richter angeschrien, meinem Mann drohte der Richter grundlos Zwangsgeld an und zu mir sagte er ebenfalls ohne Grund:Ich kann Sie aus dem Saal rauswerfen lassen! Ich stand auf, meinte: Dann kann ich ja jetzt gehen. Daraufhin schrie der Richter: Sie bleiben hier! Der Richter hatte wohl die Fassung verloren, da ich aussagte, sein Freund der Polizist sei Kontoinhaber des Gemeinschaftsvermoegens von ca. 60ooo Euro.
Der Pseudoverwalter nickte sogar zustimmend zu meiner Aussage, was auch nicht im Protokoll vermerkt wurde. Vielmehr stand dort zu lesen, die Ehefrau habe ihrem Mann die Vollmacht ueber dieses Konto gegeben. So ein Wahnwitz!Sie war nie im Besitz der Gelder gewesen!
Und so geht die Geschichte weiter - Teil 4

Als wir in den Gerichtssaal traten, kam der Richter heraus und teilte meiner verdutzten Anwaeltin,meinem Mann und mir mit, er kenne die beklagte Hausverwalterin und deren Mann, den Polizisten. Er sei aber gleichwohl nicht befangen -wie man denken koenne- pflege man doch jaehrlich zusammen Geburtstage zu feiern.Nach kurzer Beratung entschieden wir, die Verhandlung doch nicht platzen zu lassen, da wir befuerchteten, es gaebe dann ueberhaupt keinen Gerichtstermin mehr. Beim Betreten des Saales äusserte der Richter noch einige Male die unzusammenhaengenden Worte: Schwester- Schwager. Er fuegte aber keine weitere Erklaerung hinzu, was mich Schlimmes befuerchten liess. Unsere Anwaeltin meinte spaeter, ein Befangenheitsantrag habe keinen Sinn, das wisse sie aus Erfahrung. Das gesamte Gericht sei dann beleidigt. Das Amtsgericht hatte als legale und einzige Hausverwalterin die Ehefrau des Polizisten benannt, daher war es ungewöhnlich, dass der Polizist neben seiner Frau im Gerichtssaal Platz nahm und nicht bei den fehlenden Zuschauern.
Die Geschichte geht weiter - Teil 3

Alle Schreiben an das Amtsgericht waren gefaelscht, wie sich spaeter herausstellen sollte. Der Polizist hatte alle Briefe an das Gericht selbst geschrieben und die Unterschrift seiner Ehefrau -der Beklagten- gefaelscht. Diese Tatsache gab der Polizeibeamte bei Gericht zu, ihm entstand dadurch aber kein Schaden, wie man vielleicht glauben moege! Sein Freund, der Richter, der behauptete nicht befangen zu sein, bat sogar die Ehefrau in einem Gerichtsschreiben, sie solle doch fuer ihren Mann eine Vollmacht als Hausverwalter fuer die Zunkunft und die Vergangenheit ausstellen! Dabei schien dem Richter entgangen zu sein, dass ein Amt nicht auf eine andere Person uebertragbar ist. Da koennte doch ein Doktor zu seinem Freund sagen:"Ich gebe Dir meinen Doktortitel." Ich hatte dem Amtsricher mitgeteilt, dass ich Angst vor dem Polizisten haette, was dieser jedoch ignorierte. Zu der Verhandlung erschien die Beklagte in Begleitung ihres Mannes,der vom Gericht
nicht auf Waffen untersucht wurde, obwohl er mir mit Vernichtung gedroht hatte.
So geht die Geschichte weiter - 2. Teil

Der Richter war ein guter Bekannter des Polizisten und seiner Ehefrau, was ich aber bei Einreichen meiner Klage nicht wissen konnte. Die Gerichtssekretaerin vermittelte mir im Sommer 2002 ein Gespraech mit dem Amtsrichter S. Er versprach mir am Telefon:
"Ich werde den Fall in ungefaehr drei bis vier Wochen bearbeiten." Nach ca. drei Jahren schrieb er meinen Anwaelten, er muesse noch in dringenderen Faellen Verhandlungen durchfuehren und koenne daher den Fall nicht vor Gericht bringen. Erst als der Polizist ihm schrieb, wenn ich, also die Klaegerin alle Kosten bezahlen muesse, sei er mit einer Verhandlung einverstanden, berief der Richter fuer April 2004 die Verhandlung ein!Dabei war der Polizist nicht der Beklagte, sondern seine Ehefrau, die unter Vorlage falscher Vollmachten zur Hausverwalterin gewaehlt worden war! So hatte uns der Rechtspfleger noch versichert, der Richter sei sehr streng, was wir begruessten, dachten wir doch blauäugig, er werde sich sklavisch an die Gesetze des Rechtsstaates halten. Wie naiv wir doch waren!
UNTOLD STORY

So begann die Geschichte - Teil 1

Im April letzten Jahres erschien ich mit meiner Anwaeltin und meinem Mann vor einem bayerischen Amtsgericht. Ich hatte die mir unbekannte Hausverwalterin unserer Wohnanlage verklagt. Ihr Ehemann - der wie sich spaeter zufaellig herausstellen sollte von Beruf Polizist war - hatte sich als Hausverwalter ausgegeben, mit mir den Vertrag unterschrieben und war so in den Besitz von ca. 60 000,-- Euro gelangt. Dieses Geld legte er auf seinen Namen bei seiner Hausbank an, anstatt ein Treuhandkonto fuer die Eigentuemergemeinschaft einzurichten. Da er keinen Gewerbeschein besass, verfuegte er illegal ueber die Gemeinschaftsgelder, was man als Betrug bezeichnen kann. Der gute Mann vergab nun masslos ueberteuerte Bauauftraege ohne Beschluss an Firmen, die diese Auftraege auch durchfuehrten und die Eigentuemer zur Kasse baten. Mit dem Richter erlebte ich aber eine Überraschung.